Jedenfalls derzeit. Endgültig geklärt ist das nicht. Die Mörder Sedlmayrs ziehen durch die Instanzen und durch ’s Land. Aber der BGH gibt noch etwas auf die Presse- und Meinungsfreiheit, wie nun SPIEGEL ONLINE erfahren durfte. Es müssen nicht rückwirkend die Namen der Mörder Sedlmayrs aus den Archiven gelöscht werden, auch die Öffentlichkeit darf noch immer auf ein entsprechendes (allerdings kostenpflichtiges) Dossier zugreifen, das diese Namen unzensiert enthält. Na immerhin. Und wer hatte das zuerst ganz anders entschieden?
Und seien Sie auf der Hut, das BGH-Urteil gilt auch nur für Artikel und Berichte, die bereits geschrieben wurden. Und überhaupt und generell: Nichts genaues weiß man nicht, mal so, dann wieder ganz anders.
Wie man auch hier sehen kann.
Rechtssicherheit? Für Mörder gern!
Meinungsfreiheit? Freiheit der Berichterstattung? Pressefreiheit?
Freiheit, sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten? Klar doch! Man zensiert einfach die Quelle, nicht deren Zugänglichkeit.