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Freitag, den 11. Juni 2010

D D R – Unſer Vaterland

Abgelegt unter: Agemein,Kaleidoſcop,Politik,Zenſur — Schlagwörter: , , , , — Hausherr @ 12:45 Uhr

Herzlich Willkommen in der Volksrepublik Deutschland, der ersten Kindermacht und Kinderschutzmacht auf deutschem Boden!

Wer hätte es gedacht? Bayern!

Mit der sogenannten „Initiative für ein sauberes Internet an bayerischen Schulen“ ist Bayern das Musterland unter dem Schirm der „TIME for kids Foundation“. Die verantworten eine Filtersoftware für Schulen.

Wir erleben einen Vorgeschmack, was KinderNet heißt: netzpolitik.org ist jedenfalls raus. Bei denen handelt es sich schließlich auch um eine Brutstätte der entwicklungsbeeinträchtigenden Pornographie Subversion Information… wie auch immer, jedenfalls Dings, ähm, also gefährliches Internet.

Und nun, liebe Kinder, marsch, marsch! Auf zu den Gummibärchen! Der liebe Onkel Staatsratsvorsitzende Joachim paßt schon auf Euch auf.


 

via Thomas Stadler

Montag, den 7. Juni 2010

Wenn es zu Hauſe wär‘

Abgelegt unter: Agemein,Politik — Hausherr @ 1:58 Uhr

http://www.ifitwasmyhome.com/

via netzpolitik.org


Montag, den 19. April 2010

Kampf kultureller Wertewelten – Warum das Internet die Geſellſchaft polariſiert

Abgelegt unter: Agemein,Politik,Zenſur — Hausherr @ 4:25 Uhr

Meinungsfreiheit ist nicht eines jeden Sache. Dies hat mein Hoster CINIPAC die letzten Tage leidvoll erfahren müssen, indem man dessen Server massiven sogenannten „DDoS-Angriffen“ aussetzte. 40 bis 50 MBit Dauerlast pro Server sind für einen doch eher kleinen Anbieter ein erhebliches Problem. Und die Angriffe auf ihn verwundern nicht mehr, wenn man einen Blick auf dessen AGB geworfen hat. Zu leiden unter diesen Angriffen wider die Meinungsfreiheit und deren Schutzraum, den uns allen Kunden unser Hoster verschafft, hatte in der Folge natürlich auch ich. Häufig war meine Seite unerreichbar oder wurde nur unvollständig geladen. An eine Administration meiner Seite oder gar an die Einstellung neuer Artikel war nicht zu denken, der Upload des nachfolgenden Videos scheiterte an ständigen Verbindungsabbrüchen. Deshalb bin ich mit dem Beitrag einerseits zu spät. Denn eigentlich hätte er spätestens am Freitagmorgen stehen sollen.

Andererseits weist er über die Tagesereignisse deutlich hinaus, so daß ihm vielleicht die drei bis vier Tage Verspätung nicht allzu abträglich sein werden, wie ich hoffe.

Auf der re:publica 2010, die letzte Woche in Berlin stattfand, hat der Psychologe Prof. Dr. Peter Kruse am letzten Mittwoch, dem 14. April 2010, einen bemerkenswerten Vortrag gehalten: „What’s next? – Wie die Netzwerke Wirtschaft und Gesellschaft revolutionieren“. Vorrangig ging es hierbei um diejenigen Netzwerke, die sich auf die neuen Medien gründen oder zumindest das Internet als wesentliches Organisationsmedium begriffen und integriert haben. Und veröffentlicht wurde dieser Vortrag schon als Stream am darauffolgenden frühen Donnerstag, einmal bei netzpolitik.org sowie beim Blog „What’s next“. Die Akustik bei dieser Veröffentlichung ist allerdings weniger als bescheiden. Außerdem wurden nicht alle angegebenen Folien tatsächlich auch verwendet.

Nun hat nextpractice am letzten Freitag diesen Vortrag in drei Teilen bei YouTube hochgeladen (Link führt zum ersten Teil). Die habe ich hier nun wieder zusammengefügt. Die Akustik ist erheblich besser, die verwendeten Folien sind erkenn- und lesbar, und einen Link zum Download gibt es auch (Rechter Mausklick auf den Link und dann „Ziel speichern unter“ wählen):

Nachtrag 12.05.2011: Link entfernt.

Viel Freude beim Erkenntnisgewinn!

 



 

Nachtrag 12.05.2011: Da es das Video seit inzwischen geraumer Zeit auch bei YouTube vollständig gibt, bette ich dieses hier ein, da ich den so freiwerdenden Speicherplatz gut anderweitig gebrauchen kann. Den Link zum Download habe ich entfernt.

Dienstag, den 16. Februar 2010

Wegauen!

Abgelegt unter: Agemein,Zenſur — Hausherr @ 5:57 Uhr

Es gibt wieder eine gute interessante Entscheidung der Oberlandeskammer für Zensur und Realitätsverweigerung, dem Oberlandesgericht Hamburg. Das ist nicht die Kammer von Andreas Buske, falls Sie das gerade dachten, aber schon richtig, der Apfel (Buske) fällt nicht weit vom Stamm (OLG), diesmal also eine Entscheidung vom Stamm.

Da die wörtliche Urteilsbegründung momentan nicht aufzutreiben ist (es gibt beim OLG Hamburg derzeit nur eine inzwischen veraltete Pressemeldung, auch in der dortigen Urteilsdatenbank, in der man angeblich aktuelle gerichtliche Entscheidungen finden könne, befindet sich keine, die jünger als viereinhalb Monate ist), muß ich sekundären Quellen vertrauen, diese findet man unter anderem bei netzpolitik.org und heise online sowie ein wenig erläutert bei Hendrik Wieduwilt.

Um Ihnen die „Logik“ oder besser die Tragweite des Irrsinns dieser Entscheidung näherzubringen, einige Vergleiche mit der Analogwelt, der haptischen, physischen, also mit der, die man anfassen und atmen, riechen, schmecken kann.

Nehmen wir an, Sie fahren als Fahrgast mit einem Bus des ÖPNV an einer Mauer mit einer kinderpornographischen Darstellung vorbei, so machen Sie sich strafbar, wenn Sie diese ansehen. Auch ein sofortiges Verschließen Ihrer Augen schützt Sie nicht vor der Strafbarkeit, da Sie sich auch mit einer nur kurzzeitigen Betrachtung dieser Darstellung diese zu eigen machen, denn nun ist diese Darstellung zumindest in Ihrem Kurzzeitgedächtnis (Cache des Browsers) gespeichert, ob Sie das wollen oder nicht. Für die Strafbarkeit ist nicht unmittelbar entscheidend, ob Sie den Bus extra genommen haben, um diese kinderpornographische Darstellung zu sehen. Folgt man der Gedankenführung dieser Entscheidung, so ist Ihnen auch die Möglichkeit genommen, eine solche Darstellung straffrei zur Anzeige zu bringen, denn, wie gesagt, für die Strafbarkeit genügt ihr Anblick:

„Der Nutzer habe bereits beim Aufrufen die volle Verfügungsgewalt über die Daten, sagte der Vorsitzende Richter, Gerd Harder. […] Harder sprach von einer rechtspraktischen Frage mit großer alltäglicher Bedeutung. Der bisherige Gesetzesparagraf zu Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (Paragraf 184b Abs 4 StGB) bedürfe einer erweiterten Auslegung. Der für körperliche Gegenstände wie etwa Videokassetten und Zeitschriften dabei entwickelte Besitzbegriff müsse dem Willen des Gesetzgebers auch bei unkörperlichen Gegenständen wie Bilddateien genügen.“

Und wie wollen Sie etwas anzeigen, das Sie nicht gesehen haben? Auf Verdacht hin? Hm? Wie früher beim Blockwart?

Willkommen im Panoptikum! Da werden absehbar die Rufe nach Zensur bestimmt wieder lauter, damit niemand versehentlich in den „Besitz“ von KiPo gelangen kann, obwohl er sie doch gar nicht besessen hat.

Übrigens ist es auch ein anschauliches Beispiel der Beweislastumkehr: In dubio contra reum.
 



Nachtrag 18.02.2010: Die Tragweite des Irrsinns wird inzwischen auch andernorts aufgegriffen, so beispielsweise von Udo Vetter in seinem Blog, der wiederum auf ein Interview mit ihm bei der Schaltzentrale, einem Blog der Süddeutschen Zeitung, verweist.

Und einen hinreißend ironischen Kommentar habe ich bei Herrn Vetter auch noch gefunden:

„(…)Evtl. ergeben sich aber auch ganz neue Jobs für Blinde. Allerdings würden die sich dann strafbar machen, wenn sie es mit einer entsprechenden Skulptur zu tun haben.
Darf ich meiner Tochter nun noch die Windeln wechseln? Oder brauche ich einen Beweis (Scheiße an den Fingern), dass ich weggesehen habe?(…)“

Mittwoch, den 10. Februar 2010

Apropos Zenſur

Abgelegt unter: Agemein,Politik,Zenſur — Hausherr @ 2:30 Uhr

„Insafe“, suchen Sie sich aus, wo Sie etwas über dieses „Netzwerk“ erfahren wollen, das sich selbst als „European network of Awareness Centres promoting safe, responsible use of the Internet and mobile devices to young people“ bezeichnet, womit man genauso schlau ist wie zuvor, ist ganz vorne dabei, wenn es gilt, dem Internet Sendezeiten zu verordnen. Und was soll auch diese alberne Debatte um Internetsperren in Deutschland? China zeige doch:

„Deep Packet Inspection ist wesentlich wirkungsvoller.“

Warum also halbe Sachen machen? Von China lernen – Zensur lernen.

Darauf gestoßen bin ich hier bei netzpolitik.org.

Es zeigt sich: Zensur ist tatsächlich eine Pest – sie kennt keine Grenzen, auch keine europäischen.

Es scheint veraltet, ist doch aber leider hochaktuell:
 


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