Angesichts der kurzzeitig ganz real erscheinenden Gefahr, Ursula von der Leyen könne Bundespräsidentin der Bundesrepublik werden, was sich zum Glück inzwischen zerschlagen hat, entbrannte auf Begleitschreiben zwischen mir und dem dortigen Hausherren Gregor Keuschnig eine recht interessante Debatte, inwieweit man Zensursula als solche oder als Lügnerin, Demagogin und Betreiberin eines Verfassungsbruchs bezeichnen darf. Ist beispielsweise die Verwendung des Akronyms „Zensursula“ lächerlich? Bedarf es des weiteren tatsächlich noch Belege, daß sie gelogen hat? Muß man diese stets anführen, wenn man sie als Lügnerin bezeichnet? Mal auch unabhängig von der deutschen Rechtslage gesehen – denn in Deutschland darf man ja nur noch in Ausnahmefällen deutlich werden, wenn es nach Hamburger Richtern der dortigen Pressekammern geht, wahrscheinlich überhaupt nicht mehr – gibt es eine moralische Pflicht? Worauf gründet sie? Ist es wirklich nicht jedermann offensichtlich, daß sie gelogen hat? Nein?
Gregor Keuschnig hat jedenfalls avisiert, er werde „solche Kommentare in Zukunft ankündigungslos löschen“, wenn ich nicht detailliert die Bezeichnung Ursula von der Leyens als Lügnerin belege. Ich bin dem nachgekommen. Nun weiß ich aber nicht, ob er seine Forderung als erfüllt betrachtet. Ich weiß also nicht, ob er meinen Kommentar bestehen läßt oder eben nicht. Schließlich hat er auch noch seinen Unmut über die Verlinkung zum Blog von Jörg Tauss geäußert, die ich in einem Kommentar bei ihm vorgenommen hatte. Er findet das „im übrigens höchst zweifelhaft hier Links zu Herrn Tauss‘ Blog zu setzen“. Damit werde ich natürlich eines Teils meiner Belegmöglichkeiten beraubt.
Deshalb, rein vorsorglich, damit Belege ordentlich geleistet werden und die Mühe in jedem Falle nicht gänzlich umsonst war, auch nochmal hier eine unvollständige Aufzählung:
19 zentrale Lügen der Urſula von der Leyen:
Lüge 1:
[Das] konsequente Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie [ist] eine unbedingte Notwendigkeit, denn das Internet darf diesbezüglich kein rechtsfreier Raum sein.
Richtig ist:
Das Internet ist kein „rechtsfreier Raum“, schon gar überhaupt nicht diesbezüglich.
Lüge 2:
Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet.
Richtig ist:
Es gibt keinen Massenmarkt und auch keinen kommerziellen Vertrieb, es gibt des weiteren auch keine Millionenumsätze. Es handelt sich fast ausschließlich um Einzeltäter, die in geschlossenen Zirkeln tauschen, zumeist auch gänzlich außerhalb des Internets (Post, Handy). Es gibt keine kommerziell gehostete Kinderpornographie im WWW.
Lüge 3:
Nur ein geringer Anteil der Kinderpornographie wird über deutsche Server verbreitet.
Richtig ist:
Der Hauptteil der geschlossenen Zirkel wird in Deutschland gehostet.
Lüge 4:
Sobald Kenntnis von Darstellungen des sexuellen Mißbrauchs auf deutschen Websites oder Servern besteht, geht die Polizei gegen den Anbieter der Inhalte vor, veranlaßt über den Hostprovider die Löschung und wertet Verbindungsdaten aus.
Richtig ist:
Benutzt man die Sperrlisten anderer Länder, bei denen Deutschland auf Platz 4 des globalen Hostings von blockierten Seiten steht und sucht sich mal wirklich illegales Material (was dort selten genug ist) heraus, so erfolgt die Löschung nach Hinweis an den Provider umgehend. Diese Listen sind den deutschen Ermittlungsbehörden bekannt, jedoch blieben die Server mehr als ein Jahr weiter online.
Lüge 5:
Wenn kinderpornographische Angebote von Ausländern oder im Ausland betrieben werden, werden zuständige Behörden und Beschwerdestellen im jeweiligen Land informiert und um vergleichbare Maßnahmen der Täterermittlung oder Beseitigung des Verstoßes gebeten.
(Umkehrung Lüge 4)
Richtig ist:
Es gibt offenbar keinen gegenseitigen Informationaustausch der jeweiligen Staaten.
Lüge 6 Das folgende stimmt (!) :
Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter leisten im Inland hervorragende Arbeit.
Richtig ist:
Das ist einer der wesentlichen Gründe, warum die Täter nur in geschlossenen Zirkeln agieren.
Nun aber: Lüge 6:
Trotz aller nationalen und internationalen Anstrengungen bleiben viele Kinderpornographie-Seiten im Netz verfügbar. Es gelingt in vielen Staaten nicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote (sog. Content-Provider) haftbar zu machen oder ihnen die Plattform (über sog. Host-Provider) zu entziehen.
Richtig ist:
In einem Versuch des AK-Zensur anhand der bekanntgewordenen Sperrlisten anderer Länder haben alle Hoster zeitnah reagiert. Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 Webauftritte gelöscht.
a) Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen erfolgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Rußland sowie Deutschland.
b) Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.
c) Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1943 gesperrte, vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hat vorher nicht stattgefunden. (Da dies in Deutschland illegal ist!)
d) 250 Provider haben auf die Anfrage geantwortet, haben aber hauptsächlich legale Inhalte gefunden; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden.
e) Zehn Provider gaben an, ingesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. Mit einer einfachen E-Mail erreicht man also zumeist schon viel.
f) Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, daß die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten – die Webauftritte waren folglich fälschlich gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.
g) Die Provider wurden bislang nicht darüber informiert, daß die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden.
h) Wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zur Kooperation bereit und entfernen illegale Inhalte umgehend.
i) Teilweise handelte es sich bei dem gesperrten Material um „gecrackte“ Webauftritte, also solche, die durch Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Verbreitung fremden Materials mißbraucht wurden. Auch hier zeigten sich die Provider sehr dankbar für die Hinweise.
Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.
Lüge 7 (Variation von Lüge 2):
Die derzeitige Diskussion um die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten bezieht sich auf angebotene Webseiten, auf denen diese Inhalte gewerblich angeboten werden.
Richtig ist:
Derartige Seiten sind nicht bekannt. Sie tauchen in keiner der Blockadelisten irgendwelcher Staaten auf. Die Ermittler und in dem Feld tätige Anwälte wissen nichts von derartigen Seiten.
Lüge 8:
Es handelt sich dabei um eine Form der schweren und organisierten internationalen Kriminalität, über die das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion Informationen sammelt. Die dort derzeit vorhandenen Informationen beziehen sich auf ca. 1000 solcher Webseiten. Diese Webseiten werden derzeit jedoch nicht auf gesonderten Listen geführt.
Richtig ist:
Es kann sich nur um eine Lüge handeln, andernfalls würde es bedeuten, daß das BKA genaues über schwere organisierte Kriminalität weiß, die betroffenen Staaten aber nicht informiert hat.
Lüge 9:
Da in der Hälfte aller Länder Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie entweder nicht einmal unter Strafe stehen oder nicht ausreichend sanktioniert werden, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel nicht aus.
Richtig ist:
Der Anteil der Länder, in denen die Rechtslage nicht ausreicht und die trotzdem für das Thema Hosting im Internet überhaupt in Frage kommen, ist deutlich kleiner als 1%.
Lüge 10:
Dann bleibt nur die Sperrung als letztes Mittel. Ein Vorgehen gegen den Inhalteanbieter und damit eigentlich vorrangig in Anspruch zu nehmenden Verantwortlichen scheitert in diesen Fällen daran, daß der für die Inhalte Verantwortliche im Ausland niedergelassen ist.
(Wiederholung Lüge 5)
Richtig ist:
Eine derartige gegenseitige Information, die zur Ergreifung der Täter führen könnte, wird offenbar aktiv unterlassen.
Lüge 11:
Zwar ist die Informationsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Jedoch geht es hier um die Erschwerung des Zugriffs auf Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Nach dem Strafgesetzbuch sind sowohl die Verbreitung als auch der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie strafbar.
Richtig ist:
Die Gleichsetzung von Kindesmißhandlung mit sexuellem Hintergrund mit den Verbreitungsdelikten bis hin zur Jugendanscheinspornographie ist eine unzulässige Vermischung von Straftatbeständen unterschiedlicher Schwere, die in keinem Fall einen derartigen Grundrechtseingriff rechtfertigt, denn die vorgeblich rechtfertigende Straftat wird durch den Grundrechtseingriff nicht verhindert oder auch nur beeinträchtigt, sondern sogar vor Strafverfolgung geschützt. Andererseits dient der Grundrechtseingriff dazu, die sowieso schon nicht öffentlich ausgeführten, leichteren Tatbestände der Verbreitungsdelikte besser vor Ermittlungen zu schützen.
Lüge 12:
Sperrungen werden seit vielen Jahren erfolgreich in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt, überwiegend auf der Grundlage freiwilliger Selbstverpflichtungen.
Richtig ist:
Die Tatsache, daß ein Land sperrt, ist nur dann als Argument zulässig, wenn diese Sperre in diesem Land für den vorliegenden Fall ein Erfolg wäre. Ist es aber nicht. Keines der Länder bezeichnet die Sperre als Erfolg, im Gegenteil, es behindert die Ermittlungen und beeinträchtigt die Straftaten gar nicht.
Lüge 13:
Die jahrelangen Erfahrungen der Länder, die bereits Zugangssperren eingerichtet haben, zeigen, daß das System funktioniert
Wiederholung Lüge 12
und täglich zehntausende an Zugriffen auf kinderpornographische Angebote geblockt werden können.
Richtig ist:
Bekanntermaßen enthalten die Sperrlisten der anderen Länder weniger als 1% der hier geplant betroffenen Seiten, der Rest sind legale Seiten, die oft nichts mit Pornographie in jeder Form zu tun haben, sondern kritische politische Inhalte verbreiten. Die Gesamtzahl der geblockten Zugriffe ist also nicht die Anzahl der Zugriffe auf illegales Material.
Es werden hier also Phanatasiezahlen generiert, die beeindrucken sollen. Sie haben nichts mit der Realität zu tun. Man könnte es eher so rechnen: Die Bundesregierung möchte 400000 Zugriffe täglich auf politisch kritische Inhalte unterbinden, also im großen Maßstab Zensur ausüben.
Lüge 14:
Entscheidend ist nicht, daß technisch versierte Internetnutzer immer Wege finden werden, die Sperren zu umgehen.
Richtig ist:
Genau das ist entscheidend. Kriminelle Pädophile (also Kranke, die ihre Krankheit nicht beherrschen können – Süchtige) sind entsprechend „motiviert“, eine leicht und anonym zu umgehende Sperre auch tatsächlich zu umgehen. Eine Anleitung, wie man eine Umgehung bewerkstelligt, findet sich überall im Internet.
Lüge 15:
Maßgeblich ist vielmehr, daß durch Zugangssperren der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert wird und die harten Fälle auf Nebenwege gezwungen werden. Statt vor den Möglichkeiten im World-Wide-Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von Kinderpornographie genutzt.
Richtig ist:
Siehe 2, 6 und 14.
Lüge 16:
Die Bundesregierung sieht sich deshalb in ihrer Auffassung von den Erfahrungen dieser Länder darin bestätigt, daß Sperrungen ein geeignetes Mittel sind, die Reichweite von bekannten kinderpornographischen Websites zu beschränken, wenn andere Mittel versagen.
Die anderen Länder haben die Erfahrung gemacht, daß Sperren eben kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornographie darstellen, da sie die Täterermittlung und -verfolgung erschweren.
Lüge 17:
Dabei sollten Sperrungen Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Mißbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet sein. Die Ermittlung der Täter und der Opferschutz sollen dadurch nicht ersetzt, sondern wirksam ergänzt werden.
Richtig ist:
Die Bundesregierung kürzt seit Jahren die Mittel für Prävention, Strafverfolgung und Opferbetreuung. Stattdessen betreibt sie untaugliche Symbolpolitik, die das Wegschauen fördert. So werden Lehrer, die sich an Kindern vergreifen, einfach an andere Schulen versetzt, anstatt zu ermitteln und ggf. zu bestrafen. Selbes gilt beispielsweise für die Katholische Kirche.
Lüge 18:
Die Bundesregierung strebt die Zusammenarbeit mit diesen Ländern an, um durch internationale Kooperationen zu möglichst effektiven Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu gelangen und zu einem Austausch der gesperrten Seiten zu kommen.
Richtig ist:
Der sexuelle Mißbrauch von Kindern erfolgt fast immer im nahen sozialen Umfeld der Kinder, meistens sogar innerhalb der Familien und nicht im Internet. Eine Bundesfamilienministerin sollte das wissen.
Lüge 19:
Im Rahmen eines Spitzengesprächs am 13. Januar 2009 haben sich Minister Schäuble, Ministerin von der Leyen und Minister Glos mit Vertretern der großen Internetanbieter in Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren geeinigt.
Richtig ist:
Mit der Ausnahme Vodafone waren die Provider gegen die Sperren, von Einigung kann keine Rede sein.
Damit folgt die Bundesregierung dem Beispiel vieler Länder und Deutschland schließt endlich auf als eines der großen Länder in der EU. Die Europäische Kommission hat deshalb diesen Schritt ausdrücklich begrüßt.
Richtig ist:
Der Kampf gegen schwere Kindesmißhandlung ist kein internationaler Wettbewerb, in dem man für die größten Fallzahlen oder die höchsten Klickraten (oder welcher andere perverse Indikator denen da noch einfällt) gelobt wird. Die entscheidende Kenngröße ist und bleibt die Anzahl der Taten, die dennoch geschehen. Auch wenn keiner hinschaut.
Frau von der Leyen ist eine Lügnerin, Demagogin und aktive Vorbereiterin eines vorsätzlichen Verfassungsbruchs!
Quellen: netzpolitik.org, AK-Zensur sowie Jörg Tauss.