„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem Zivilverfahren 26 O 365/10 hat mir der Vorsitzende der Kammer, Herr Vorsitzender Richter am Landgericht K. (Anmerkung der Redaktion: Name wurde anonymisiert), anliegenden Internet-Blog von Rechtsanwältin Jakobs zur Kenntnis gebracht. Ich stelle – durchaus in Kenntnis der restriktiven Linie des BverfG (NJW-RR 2010, 204) – eine berufsrechtliche Prüfung im Hinblick auf § 43a Abs. 3 BRAO bzw. die wenig klaren Grenzen anwaltlicher Internetauftritte im Hinblick auf § 43 b BRAO anheim. Ich darf höflich bitten, mich zu gegebener Zeit zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag“
Seine Gnaden stören sich besonders an diesem Beitrag.
„Eine anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess ist abzulehnen.“
Holger Klein und Tim Pritlove über den Wahlkampf der FDP in Berlin:
Genau: Finsterstes Mittelalter.
Quellen: NSFW-Podcast sowie FDP Berlin