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Sonntag, den 25. Juli 2010

Was vom Briefgeheimnis übrigbleibt

Abgelegt unter: Agemein,Politik — Schlagwörter: , — Hausherr @ 1:47 Uhr

Richard Gutjahr hat einen beachtenswerten Artikel zum neuen sogenannten E-Postbrief der Deutschen Post geschrieben und ist dazu gemeinsam mit dem recht bekannten Rechtsanwalt Udo Vetter in die Tiefen der zugehörigen AGB gestiegen:
 



 
Im Artikel heißt es:

Anlass meiner Anfrage bei der Deutschen Post war der Start des sog. E-Postbriefes. Die Deutsche Post bringe „das Briefgeheimnis ins Internet“, so der Claim des Gelben Riesen (siehe TV-Werbespot). Große Worte für eine prinzipiell gute Idee: Behördenvorgänge online erledigen, mehr Rechtssicherheit bei Vertragsabwicklungen, in der Tat, das wäre ein Gewinn.

(…)

Doch als ich beginne, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Kleingedruckte zu lesen, da zieht’s mir glatt die Schuhe aus: Verklauselierte Pflichten, die dem E-Post-Kunden auferlegt werden, die Weitergabe von Daten an Dritte, da werden Kopien aller Briefe angefertigt, die auch dann noch vorliegen, wenn man diese schon längst gelöscht haben will!

(…)

Zum Artikel bei Richard Gutjahr