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Montag, den 2. März 2015

Kaffee am Montagmorgen (181)

Abgelegt unter: Kaleidoſcop — Schlagwörter: , — Hausherr @ 7:59 Uhr

Warum Radwege ein Fehlkonzept sind, sieht man im nachfolgenden Video sehr schön. Übrigens ist in den meisten Fällen Radfahrern die Nutzung der Fahrbahn erlaubt, ob da nun ein Radweg ist oder nicht. Die Benutzungspflicht für einen Radweg muß ausdrücklich durch Verkehrszeichen angeordnet werden. In vielen Fällen, wahrscheinlich sogar in den meisten, ist eine solche Anordnung rechtswidrig. Falls Sie sich also fragen, wieso allmählich diese blauen Lollies verschwinden
 


dann liegt das häufig daran, daß Radfahrer 17 bzw. 18 Jahre nach Aufhebung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht (RWBP) die Geduld mit den Straßenverkehrsbehörden (SVB) verlieren und diese zusehends vor Gericht zerren und dann zumeist auch noch gewinnen. Denn die SVB reagierten auf die Aufhebung der allgemeinen RWBP 1997 einfach mit der Aufstellung eben dieser blauen Schilder an allen möglichen und unmöglichen Stellen. Um Radfahrer der Fahrbahn zu verweisen, muß für sie dort allerdings eine Gefährdung vorliegen, die deutlich über die Gefahren hinausgeht, die ohnehin mit einer Teilnahme am Straßenverkehr verbunden sind. Das ist fast nirgends der Fall. Nein, Radwege sind eben nicht sicherer. Übrigens: Auszuweichen auf den Gehweg, wie es nachfolgend gelegentlich erfolgt, ist richtigerweise veboten. An all diesen Stellen wäre abzusteigen und zu schieben. Doch wie realistisch ist es, daß dies jemand auch so handhabt?

 


via Kommentar im Radspannerei-Blog

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