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Donnerstag, den 27. Februar 2014

Verbot wahrer Ausſagen – Deute Juriſten maen es mögli

Abgelegt unter: Zenſur — Schlagwörter: , , , , , — Hausherr @ 2:26 Uhr

Die Selbstherrlichkeit, oder besser Hybris, mit der deutsche Juristen verfassungsbrechend in die Führung eines öffentlichen Diskurses eingreifen, feiert ein weiteres mal fröhliche Urständ. Diesmal trieft der Geifer der Verboteritis Richtern am Landgericht München von den Lefzen und aus den Griffeln. Man erinnert sich, daß deutsche Juristen Persönlichkeitsrechte juristischer Personen erst erfanden und seitdem mißbrauchen, um nach Gutsherrenart Zensur auszuüben (um den Herzkaspar einer GmbH angesichts eines möglichen Beleidigungseindrucks zu verhindern, zum Beispiel). Auch diesmal wird wieder mit Eindrücken, die jemand vielleicht haben könnte (doppelt gemoppelt, ich weiß) argumentiert. Daß man dazu zum Verbot nachweislich und unzweideutig wahrer Aussagen greift, ist dann aber doch, zumindest mir, neu:

Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar,…

Das ist eine eindeutige, im jeweiligen Fall stets wahre Aussage. Und weiter:

…weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.

Es stimmt jedes Detail, auch im Gesamtzusammenhang. Nur der Abschluß weist eine kleine Lücke zu hundertprozentiger Nachweisbarkeit auf, ist aber absolut glaubhaft:

Das tut uns leid.

 


Es bleibt zu hoffen, daß Google den Instanzenzug ausschöpft, notfalls das Verfassungsgericht anruft, das in Deutschland gelegentlich einen traurigen Rest Grundrechtsschutz auf Zeit bewilligt (auf Zeit = bis zur nächsten Selbstherrlichkeit irgendeines Juristen in irgendeiner deutschen Provinz oder bis zum nächsten verfassungsfeindlichen Durchmarschversuch der Exekutive – mittlerweile ist das ja ein Dauerzustand).


Nachtrag 28. Februar 2014:

Anhand eines aktuellen, mir soeben begegneten Sperrbildschirmes leichte Anpassungen im Text vorgenommen.

Montag, den 22. April 2013

Retro-DSL

Abgelegt unter: Politik,Zenſur — Schlagwörter: , , , — Hausherr @ 17:39 Uhr

Ein kurzer Verweis aus aktuellem Anlaß:

netzpolitik.org: Telekom macht Ernst: Tarifwechsel führt zur Ende der Flatrates und Verletzung der Netzneutralität

via

Frage:

Wenn sie mit Verknappung mehr Geld verdient, warum sollte die Telekom dann die Ressourcen noch ausbauen?

Fazit:

Infrastruktur gehört in die Hände der Allgemeinheit, die Telekom insoweit enteignet.

Sonntag, den 21. April 2013

Ret auf Bild Mohammeds

Der Kriegstreiber, Sklavenhalter, Mörder, der bekennende Eidbrecher und Heuchler, der Polygamist und Kinderschänder Mohammed darf nicht bildlich dargestellt werden. Sagt wer? Na die Muslime, schreibt jedenfalls Gero von Randow in DIE Zeit und bei ZEIT ONLINE (Quelle wegen Leistungsschutzrecht nicht verlinkt). Stellt sich die Frage, für wen das gelten soll. Zahlreiche Muslime meinen in ihrer Liebe zum Haß und ihren gepflegten, den bei vielen Gelegenheiten öffentlich zur Schau getragenen, selbstgefälligen Minderwertigkeitsgefühlen (Die ja grundsätzlich zu recht bestehen: Wessen Wertefundament dem spätantiken Stand vor 1400 Jahren entspricht, der hat ein durchaus berechtigtes Minderwertigkeitsgefühl, denn ein solches Fundament taugt wirklich weniger.), es solle für alle Welt gelten.

Töte Kurt Westergaard und werde Held des Islam

Wobei es schon an der Belegfähigkeit dieses Bilderverbots zumindest mangelt. Im Koran selbst kann man es nämlich nicht finden. Deshalb muß späteres Interpretationsgebrabbel und -geschreibsel irgendwelcher vermeintlicher Gelehrter dafür herhalten, die in ihrer Mehrzahl dem selbsternannten Propheten Mohammed in Mord, Kriegstreiberei, Polygamie, Zwangsehe und Sklaverei kaum nachstehen.

Es ist bereits mehr als beklemmend, wenn hunderte millionen Menschen die bronzezeitlichen, menschenverachtenden, intoleranten und haßerfüllten Ansichten eines Mannes, den man heute ohne weiteres und aus zahlreichen und wirklich guten Gründen wahlweise in Den Haag vor Gericht stellen, in ein Gefängnis stecken oder in eine psychiatrische Anstalt überstellen würde oder dem man, wenn man seiner nicht anders habhaft werden könnte, bei entsprechenden Gegebenheiten zumindest kurzerhand den Krieg erklärte, als die für sie selbst maßgebenden ansehen.

Wuerde des Mohammed ist unsere Wuerde

Von Randow aber leitet daraus die allumfassend gültige Verpflichtung einer zensierten Wiedergabe eines Ausschnitts aus einem Comic ab. Er macht, ob es ihm nun paßt oder nicht, Intoleranz, Haß, Lynchmob und Mord satisfaktionsfähig. Und das ist schlicht dumm, feige und verachtenswert.

„So ist ’s brav!“ möchte man ausrufen. Vielleicht stimmt das die Muslime milde genug, Gero von Randow nur die Steuer für Andersgläubige abpressen und nicht die Gurgel durchschneiden zu wollen, wie es doch ein Ungläubiger verdient hätte. Schließlich ist er männlich und alt, und damit hätte er in einer Welt des Islam auch gute Aussichten, sofern nicht zuvor hingerichtet, mindestens einer Zwangsehe und stetig zu wiederholenden Vergewaltigungen von Kindheit bis zum Tode zu entgehen. Zur Hölle mit der Freiheit, zumindest mit der der Andersdenkenden und Andershandelnden.

Freedom go to hell

Die Würde des Islam und so…

Der Islam hat keine Würde¹, nur Muslime, wie alle Menschen, haben eine. Die hat mit dem Islam aber nichts zu tun. Es ist die Menschenwürde, die der Islam wiederum permanent verletzt und verachtet.

Wegen meiner Würde, meiner Freiheit, für die Aufklärung, für die Freiheit der Kunst, weil es mir Spaß macht, weil ich es kann und weil es den Kern wie sonst nur weniges genau trifft, sei noch folgendes angefügt:

Freedom go to hell

¹) Das hat er mit jeder anderen Weltanschauung gemein. Würde ist an eine natürliche, also tatsächlich vorhandene Person gebunden. Bei einem reinen Gedankengebäude fehlt es naturgemäß bereits an der Person, also auch an Persönlichkeit, folglich fehlt einem solchen Gedankengebäude auch Würde vollständig, ist mit einer ihm eigenen Würde geradezu unvereinbar.
Eine Tatsache, die regelmäßig auch von deutschen Juristen ignoriert wird, wenn diese beispielsweise ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfinden. Dabei wurde die juristische Person (Unternehmen, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts etc.) ursprünglich vom Gesetzgeber fingiert, um Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen bzw. überhaupt erst zu ermöglichen, z.B. bei Aktiengesellschaften. Wie sich das für deutsche Juristen gehört, nutzen sie die offensichtliche Intention, um sachfremde, dafür aber zweckdienliche Urteile fällen zu können, beispielsweise um Zensur auszuüben, und verkehren sie so in ihr faktisches Gegenteil, nämlich Verkomplizierung.

Montag, den 10. Dezember 2012

Kaffee am Montagmorgen (72)

Es mag für den einen oder anderen noch eines Nachweises bedürfen, daß die gegenwärtigen urheberrechtlichen Regelungen sowohl national als auch international hoffnungslos überkommen sind. Ich möchte meine kleine Montagsreihe dazu nutzen, Ihnen ein kurzes, dennoch sehr eindrückliches Beispiel zu zeigen. Das nachfolgende Video ist in Deutschland nur unter Verletzung der geltenden Rechtslage vorzeigbar. Gemäß der berüchtigten Entscheidung „Metall auf Metall“ des BGH ist bereits die Verwendung kleinster Tonschnipsel ohne Einwilligung des Tonträgerherstellers ein unzulässiger Eingriff in dessen Verwertungsrechte. Dem Video liegt aber sogar ein komplettes Lied zugrunde, nämlich das berühmte „Gangnam Style“ des koreanischen Künstlers Psy (aufgrund einer Initiative der GEMA von Deutschland aus nur mit Proxy aufrufbar) sowie zahlreiche Schnipsel aus dem Film „Der Untergang“. Herausgekommen ist ein grandioser Aufguß in unter 2 Minuten.
Unklar bleibt übrigens, ob dem Ersteller des Videos die jeweils verwendeten Textschnipsel verständlich waren, oder, ob sie willkürlich gewählt sind. Wie dem auch sei, dieser Mix hat mich erstmals in meinem Leben über Hitler lachen lassen, obwohl dieses Lachen auch immer wieder steckenbleiben will.

Eine großartige Groteske!
 


Da Bruno Ganz (dem in dem Video ganz nebenbei gehöriger Respekt zuteil wird) mitunter in den Fetzen nur schwer verständlich ist, sei hier der niedergeschriebene Text nachgereicht, der aber seine Wucht nur im Video selbst entfalten kann.
 

Und betrogen worden.
…trogen worden.
Das war ein Befehl!
Der Angriff Steiners war ein Befehl!
Wer sind Sie?
Von allem, allem Anfang an…
Wer sind Sie?
Eigenem Blut sie bezahl’n.
Wer sind Sie?
Jahrelang Militätätätätär…
Gabel hält…
Jahrelang mit zugebracht haben…
Nur Messer und Gabel hält…
Sie sind Feiglinge!
Nur Messer und Gabel hält…
STALIN!
Zugebracht haben…
Nur Messer und Gabel hält…
Gagagagabel hält…
Sie nennen sich Generale, weil Sie Militärakademien zugebracht haben…
Soll’n die Armeen… HEIL!
Soll’n die Armeen… HEIL!
Ich hätte gut daran getan, ganz Europaropa…
Soll’n die Armeen… HEIL!
Soll’n die Armeen… HEIL!
Ja vielleicht, vielleicht, vielleicht, vielleicht schon tooooooooooooooot!
Und betrogen worden…
Ahhhhhhhhhhh
…trogen worden.
Und betrogen worden…
Ahhhhhhhhhhh
…trogen worden.
Und betrogen worden.
Uhhhhhhhhhhh…
Gagabel hält.
Und betrogen worden.
Uhhhhhhhhhhh…
Gagabel hält.
Heil! Heil! Heil! Heil! Heil! Heil!

Und betrogen worden.

Der Chinese am Schluß wünscht Ihnen übrigens „Gute Gesundheit“.

YouTube-Link zum originalen Video, das Sie ebenfalls aufgrund einer Initiative der GEMA nur über einen Proxy aufrufen können.
Ein brauchbares Add-on zur Umgehung der YouTube-Sperre für den Firefox finden Sie hier.

Mittwoch, den 14. November 2012

Was der „Stern“ verbieten laen kann

Abgelegt unter: Agemein,Politik,Zenſur — Schlagwörter: , , , , — Hausherr @ 13:24 Uhr

Man fragt sich. Man fragt sich immer wieder, was in diesem Land alles möglich ist inzwischen. Dem, der hier schon gelesen hat, oder dem, der mich kennt, wird meine Haltung zur FDP nicht verborgen geblieben sein, die zusammengefaßt lautet:

Die FDP ist

– korrupt
– parasitär
– sozialneidisch
– heuchlerisch

also in vielerlei Hinsicht menschenverachtend und folglich überflüssig.

Doch taugt sie bis zu ihrem hoffentlich alsbaldigen Untergang noch immer als kleiner Lakmustest, welche völlig freidrehende Presse-Justiz und -Rechtsprechung wir in Deutschland haben. Und den veranlaßte sie auch noch selbst, weshalb man um eine gewisse Dankbarkeit nicht herumkommt.

Ausgangspunkt ist ihr Gang an die Öffentlichkeit, nachdem sie sich vom „Stern“ mit einem gewiß unangenehmen Fragenkatalog konfrontiert sah.

Der „Stern“, offensichtlich kein Sturmgeschütz der Demokratie, hatte daraufhin nichts eiligeres zu tun, als zur berüchtigten Zensurkammer in Hamburg zu laufen, um der FDP die öffentliche Auseinandersetzung mit diesen Fragen untersagen zu lassen.

Und wenig überraschend: Er kam damit durch. Vorerst. Wie immer vorerst, was in Deutschland gleichbedeutend ist mit für die nächsten Wochen, Monate, Jahre.

Frei übertragen also kann ich sagen: Ich verachte das, was die FDP sagt, schreibt, meint und vor allem das, was sie repräsentiert, aber ich werde mich dafür einsetzen, daß sie es sagen, schreiben, meinen und repräsentieren darf. Darum wird dieser Fragenkatalog samt der Antworten der FDP hier veröffentlicht, wo er dem Zugriff der Hamburger Meinungs-, Freiheits- und Demokratiefeinde in Robe entzogen ist:

Zunächst die Quelle:

https://www.facebook.com/FDP.Liberte/posts/446295172101051?_fb_noscript=1

Wie lange die weitere Zensurbegehren übersteht, weiß kein Mensch. Ursprünglich stand das mal hier:

http://www.fdp.de/FDP-Wir-stehen-fuer-Transparenz/3822c16474i1p204/index.html

Übrigens, bevor Sie nun lesen, was der Stern fragte und die FDP dazu meinte, vergegenwärtigen Sie sich bitte auch, daß eine besondere Ironie in der Tatsache liegt, daß ausgerechnet die FDP als Befürworterin und maßgebliche Förderin des Leistungsschutzrechts schonmal die Früchte ihrer eigenen Saat (vor)kosten darf.

Und nun los:

Fragen des „stern“ und Antworten der FDP:

Die „stern“-Redaktion hat der FDP-Bundesgeschäftsstelle einen umfangreichen Fragenkatalog geschickt. Der Sprecher der FDP, Wulf Oehme, hat diese Fragen beantwortet. Im Sinne weitest möglicher Transparenz veröffentlichen wir hier die Fragen und die Antworten, wie wir es bereits vor einigen Tagen bei „Monitor“-Fragen getan haben:

1) Wer bezahlt die Mitarbeiter des Liberalen Parteiservice (LIPS) für deren Tätigkeit für die FDP? Falls diese Bezahlung durch den LIPS geschieht: Wer honoriert den LIPS dafür?

Der Liberale Parteiservice (LiPS) ist eine gemeinsame Arbeitseinheit der Bundespartei und aller Landesverbände zur Erledigung gleichartiger Aufgaben: insbesondere Buchhaltung und Rechenschaftslegung, Mitgliederverwaltung, gemeinsame Kampagnen, EDV-Verbund etc.

Er arbeitet nach einem eigenen Budget, das die Konferenz der Landesschatzmeister und des Bundesschatzmeisters jährlich aufstellt.

Alle vom Liberalen Parteiservice zu erledigenden Dienste werden von externen Partnern erbracht.

Diesen Dienstleistungen liegen entsprechende Verträge zu Grunde, in denen auch die Vergütung geregelt ist. Für alle diese gemeinsamen Aufgaben gilt, dass die Bundespartei 50 % und die Gemeinschaft der Landesverbände ebenso 50 % der Kosten trägt.

Darüber hinaus ist der Liberale Parteiservice auch für einzelne Gliederungen tätig. Diese dann nur einzelnen Landesverbänden oder der Bundespartei zu Gute kommenden Dienste werden dann auch nur von der beauftragenden Gliederung vergütet.
Die Einzelheiten des LiPS-Angebotes sind nachzulesen unter www.lips-fdp.de.

2) Eine ganze Reihe von Funktionsträgern der FDP-Bundesgeschäftsstelle, die in Ihrem jüngsten Organigramm aufgeführt sind, füllen zugleich Funktionen in mit der FDP verbundenen Firmen bzw. bei Eschweiler & Partner aus. Werden die folgenden Funktionsträger von der FDP für ihre Tätigkeiten bezahlt? Wenn nein, wer bezahlt deren Tätigkeiten? Hier die Mitarbeiter:

Christian Graf Dohna (Geschäftsführer des Bundesschiedsgerichts)

Frauke Sander (Organisationsdienstleistungen des LIPS)

Christian Renatus (Beauftragter für die Wahlkampf-Koordination)

Walter Eschweiler (Bevollmächtigter des Schatzmeisters)

Johann Henning (LIPS Finanzdienstleistungen)

Aus der unter 1) beschriebenen Struktur folgt, dass einzelne Personen für bestimmte Tätigkeiten auch im Organigramm der Bundespartei aufgeführt werden. Das ist dann der Fall, wenn die entsprechende Leistung nur von externen Mitarbeitern erbracht wird.

Zu den von Ihnen nachgefragten Einzelpersonen:

Christian Graf Dohna ist Geschäftsführer des Bundesschiedsgerichtes und des Bundessatzungsausschusses. Er wird in dieser Funktion direkt von der Bundespartei honoriert.
Darüber hinaus ist Graf Dohna auch für Satzungsberatung und Wahlrechtsfragen aller Gliederungen der Partei verfügbar. Diese Dienste werden über den Liberalen Parteiservice angeboten und von diesem über das bereits erwähnte gemeinsame Budget vergütet.

Frauke Sander ist für den Liberalen Parteiservice für alle gemeinsamen Organisationsdienstleistungen zuständig. Sie wird aus dem gemeinsamen LiPS-Budget über ihren Arbeitgeber, die Firma Eschweiler & Partner GmbH vergütet. Seit dem
1. 1.2011 ist Frauke Sander auch Partnerin (Mitgesellschafterin) in der Firma Eschweiler & Partner GmbH.

Christian Renatus ist Ansprechpartner aller Parteigliederungen für Wahlkampfberatung und Wahlkampkoordination. Er ist Vorstand der Universum Kommunikation und Medien AG. Seine Inanspruchnahme und Vergütung wird über Einzelverträge der Gliederungen oder – wenn diese Leistungen von der Gesamtpartei beansprucht werden – über den LiPS-Haushalt mit der Gesellschaft geregelt. Für die Funktionen in der Bundespartei erfolgt die Abrechnung und Vergütung aus einem entsprechenden Einzelvertrag. Dieses Beratungsverhältnis mit der Bundespartei ist ein regelmäßiges. Deshalb ist Christian Renatus im Organigramm der Bundespartei ausgewiesen.

Karl Walter Eschweiler ist Bevollmächtigter des Bundesschatzmeisters und wird als solcher direkt und ausschließlich von der Bundespartei vergütet.

Karl Walter Eschweiler ist darüber hinaus Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma Eschweiler & Partner GmbH. Er koordiniert insoweit auch alle Dienstleistungen, die diese Gesellschaft für den Liberalen Parteiservice erbringt, wird aber aus dem LiPS-Haushalt nicht weiter vergütet.

Als Bevollmächtigter des Bundesschatzmeisters vertritt Karl Walter Eschweiler die Partei auch in den einschlägigen Gremien der Beteiligungsgesellschaften.

Johann Henning ist für den Liberalen Parteiservice tätig und verantwortet die gesamte Administration der Zuwendungen (Beiträge und Spenden) an alle Gliederungen der Partei. Er wird aus dem gemeinsamen LiPS-Budget über seinen Arbeitgeber, die Firma Eschweiler & Partner GmbH, vergütet.

3) Anders als bei anderen Parteien üblich ist die FDP nicht selbst die Inhaberin ihrer Internetdomain. Stattdessen fungiert die Firma Comdok als Inhaberin der Domains fdp, fdp-fraktion sowie lips-fdp.de.

Seit Beginn der Internet-Kommunikation arbeitet die FDP mit IT-Dienstleistern zusammen. Für den gesamten Hardware- und Emailbereich ist dies die Firma Comdok GmbH. Teil dieses Dienstleistungsverhältnisses und geschäftsüblich ist auch die Bewirtschaftung der erforderlichen Domains. Die Gebühr, die für diese Domains an die Lizenznehmer der DENIC zu zahlen ist, (€ 60,- zzgl. MwSt. pro Jahr), wird der FDP jährlich von der Comdok GmbH in Rechnung gestellt.
Die Comdok administriert also diese Domains, hat aber keine Rechte von der FDP erworben und folglich auch nichts dafür an die FDP bezahlt.

4) Am 28. Januar 1999, aber mit Wirkung vom 31.12.1998, kaufte die Firma Comdok der FDP (bzw. deren Treunehmer Gunter Krüger) 35 Prozent der Anteile an der p.altmann-druck GmbH (der späteren Universum GmbH) ab und zahlte dafür 1,25 Millionen DM. Mit Kaufvertrag vom 24. Juli 2002 übernahm Herr Krüger – offenbar als Treunehmer der FDP – diese Anteile zurück. Sind Sie bereit, uns Einsicht in die Verträge über den Ver- sowie den Rückkauf dieser Anteile zu geben?

Aus dem so genannten Altvermögen der LDPD übernahm die FDP im Jahre 1996 die Druckerei Altmann GmbH von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (vorher: Treuhandanstalt) sowie in gleichem Zuge das dazu gehörende Betriebsgrundstück. Die Übernahme war Teil einer durch Vergleich abgeschlossenen Gesamtabwicklung des Altvermögens. Die Partei verpflichtete sich zur Fortführung des Betriebes für 10 Jahre.
Selbstverständlich machte diese Investition nur einen Sinn, wenn alle Drucksachen der Partei auch dort hergestellt werden. Diese Drucksachen erscheinen seit Jahrzehnten im Liberal-Verlag, der seinerseits die Herstellung und Logistik bis zum Erwerb der Firma Altmann über die Comdok GmbH abwickeln ließ. Zwischen beiden Unternehmen – Altmann GmbH und Comdok GmbH – wurde seinerzeit die Perspektive eines gemeinsam zu errichtenden und zu betreibenden Druck- und Logistikzentrums entwickelt. Die Partei stand einer solchen Perspektive positiv gegenüber und war deshalb bereit, der Comdok GmbH in diesem Zusammenhang eine Beteiligung an der Firma Altmann zu veräußern. Diese Veräußerung wurde am 28. Januar 1999 vollzogen. Der Kaufpreis betrug 1,25 Mio. DM.

In der Folge entwickelten sich die Unternehmensperspektiven unterschiedlich. Die Comdok GmbH entschied sich letztlich für den Ausbau ihrer Logistik-Einheit in St. Augustin bei Bonn; in der FDP wuchs die Überlegung, die bis dato von der Comdok erbrachten Herstellungsleistungen in die Verlagskompetenz der Universum Gruppe zu geben.

Als Folge dieser divergierenden Perspektiven erwarb die Partei den Anteil im Jahre 2002 zurück.

Gegen eine Einsichtnahme in die entsprechenden Verträge bestehen prinzipiell keine Bedenken. Es wäre jedoch so unüblich, dass wir zuvor gern Ihr Erkenntnisinteresse erführen.

5) Welchen Preis zahlte Herr Krüger im Auftrag der FDP für den Erwerb dieser Anteile im Jahr 2002?

Herr Krüger kaufte die Anteile am 24.07.2002 zum Preise von € 716.000.

6) Kaufte Herr Krüger als Treunehmer der FDP diese Anteile direkt von der Comdok oder über den Umweg über die p.altmann-druck GmbH?

Herr Krüger handelte als Treuhänder der FDP und kaufte direkt von der Comdok.

7) Was antwortet die FDP auf den potentiellen Vorwurf, sie hätte sich von der Friedrich-Naumann-Stiftung (zu 95 Prozent Eigentümerin der Comdok) über die zeitweilige Übernahme von Anteilen der p.altmann-druck GmbH eine unzulässige Parteienfinanzierung verschafft?

Der von Ihnen als möglich betrachtete Vorwurf einer illegalen Parteienfinanzierung wäre schon deshalb unsinnig, weil die Comdok als Beteiligungsvermögen der Friedrich-Naumann-Stiftung einen erheblichen finanziellen Gewinn aus dieser Transaktion gezogen hat.

8 ) Am 12.12.2000 verkaufte die FDP den „liberal“-Verlag für 500 000 DM an die Universum Verlagsanstalt, die damals zur Hälfte der p.altmann-druck und damit teilweise der Friedrich-Naumann-Stiftung (über die Comdok) gehörte. Was antwortet die FDP auf den potentiellen Vorwurf, sie hätte sich auf diesem Weg von der Friedrich-Naumann-Stiftung eine unzulässige Parteienfinanzierung verschafft?

Auch dieser von Ihnen für möglich gehaltene Vorwurf einer unzulässigen Parteienfinanzierung wäre abwegig. Der Verkauf des Liberal-Verlages an die Universum Verlagsanstalt hat keinerlei Betriebsmittel der Stiftung oder der Firma Altmann gebunden. Für die Finanzierung des Ankaufs hat der Verlag keine Gesellschaftermittel benötigt. Bilanziell handelte es sich bei der Transaktion aus der Sicht des Verlages um einen ergebnisneutralen Aktivtausch. Der Ankauf blieb folglich ohne jeden Einfluss auf ein ausschüttungsfähiges Betriebsergebnis, konnte deshalb weder der Altmann GmbH, noch der Comdok GmbH und auch nicht der Stiftung zum Nachteil gereichen.

9) Auf der Gesellschafterversammlung der Firma „liberal“-Verlag GmbH vom 25. März 1999 war der Protokollant der Geschäftsführer von Comdok, Herr Rapsilber. Er trug außerdem den Bericht über den Geschäftsverlauf vor, obwohl der tatsächliche damalige Geschäftsführer, Herr Goebel, anwesend war. Wurde der „liberal“-Verlag damals tatsächlich von Herrn Rapsilber geführt? Führten Herr Rapsilber beziehungsweise die Comdok das operative Geschäft des „liberal“-Verlages auch bis zur jüngsten Löschung des „liberal“-Verlages oder waren sie an dieser Geschäftsführung zumindest beteiligt? Wenn ja, wurden die Leistungen des Herrn Rabsilber oder der Comdok stets ordnungsgemäß honoriert?

Wie schon zu Ihrer Frage 4 ausgeführt, besorgte die Comdok GmbH bis zur Einbindung des Liberal-Verlages in die Universum Verlagsgruppe das gesamte operative Geschäft des Verlages. Der Verlag stand bis zum Verkauf im Jahre 2000 im 100-%igen Eigentum der FDP. Die Organstellung des Geschäftsführers oblag dem Pressesprecher der Partei, weil dieser auch Chefredakteur des wesentlichen Verlagsproduktes – der Mitgliederzeitschrift der FDP – war.

Der Lagebericht und das Geschäftsergebnis wurde entsprechend der Aufgabenverteilung vom Verantwortlichen für das operative Geschäft – also der Comdok GmbH, vertreten durch Ihren Geschäftsführer – vorgetragen und erläutert.

Das operative Geschäft wurde durch die Comdok bis zum Verkauf des Verlages an die Universum Verlagsanstalt geführt (vgl. auch Frage 4).
Seit der Umgliederung war Herr Rapsilber nicht mehr für das operative Geschäft – auch nicht teilweise – verantwortlich. Der zu diesem Zeitpunkt beendete Geschäftsbesorgungsvertrag war geschäftsüblich dotiert und nach unserer Überzeugung nicht nur die Kosten deckend, sondern Gewinn bringend.

10) Wie hoch waren die jährliche Aufträge des „liberal“-Verlags an Comdok in den letzten zehn Jahren? War die Honorierung kostendeckend für Comdok?

Seit der Umgliederung im Jahr 2000 erledigt die Comdok GmbH keine nennenswerten Aufgaben mehr für den Liberal-Verlag. Es gibt aber noch Umsätze im von Ihnen nachgefragten Zehnjahreszeitraum. Im Jahre 2003 betrug der Gesamtumsatz noch
€ 28.850,85 (netto), weil die Comdok erste Arbeiten für die Umstellung der Adressdatenbanken auf Navision erbrachte.

Dieses Softwareprojekt ging anschließend auf die Universum-Online AG über, die sich zwischenzeitlich als Navision-Kompetenzzentrum entwickelte. Danach wurden mit der Comdok nur noch Umsätze für Adress-Selektionen aus einer der Comdok GmbH gehörenden Interessentendatenbank getätigt, die zwischen € 8.343,10 im Jahre 2008 und € 2.617,37 – jeweils netto – im Jahre 2012 lagen.

11) In der erwähnten Gesellschafterversammlung der Firma „liberal“-Verlag GmbH vom 25. März 1999 wurde auch die Veräußerung des Dienst-Kfz des Verlages beschlossen. Trifft es zu, dass der damalige FDP-Sprecher und Verlagsgeschäftsführer, Goebel, dieses Dienst-Kfz auch für Parteizwecke nutzte? Hat die FDP dem „Liberal“-Verlag die entsprechenden Kosten erstattet?

Das trifft zu. Wie erwähnt, war der Pressesprecher der FDP als Chefredakteur der Mitgliederzeitschrift der Partei auch Geschäftsführer des Liberal-Verlages. Für diese Funktionen stand ihm ein Gehalt zu, das im Wege der Gehaltsumwandlung auch zur Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges führte. Da der Verlag im 100-%igen Eigentum der Partei stand, ist die Nutzung des Fahrzeuges durch Herrn Goebel auch für Parteizwecke wirtschaftlich ohnehin, aber nach selbstverständlich ordnungsgemäßer Versteuerung auch fiskalisch in keiner Weise zu beanstanden.

12) Herr Klaus Floto, der verschiedentlich als Treuhänder für die Friedrich-Naumann-Stiftung bzw. die Gauselmann-Gruppe auftritt, ist auch mit 1,2 Millionen Euro Kommanditist bei der Reinhardtstraßenhöfe GmbH & Co KG, bei der auch die FDP in großem Umfang Kommanditistin ist. Ist Herr Floto dort Kommanditist auf eigene Rechnung oder ist er Treuhänder/Treunehmer für andere? Wenn ja, für wen?

Herr Dr. Floto ist auf eigene Rechnung Kommanditist der Reinhardtstraßenhöfe GmbH & Co. KG.

13) Vor gut zehn Jahren kündigte die SPD an, sie würde bei der Verwaltung von Parteivermögen aus Gründen der Transparenz keine Treuhänder mehr einsetzen. Ist die FDP zu einem ähnlichen Schritt bereit?

Uns ist nicht bekannt, ob dritte Beteiligte am Parteivermögen der SPD als Treuhänder für andere agieren. Aufgrund der Struktur des Vermögens halten wir es aber durchaus für wahrscheinlich. Die Partei selbst lässt sich nach unserem Kenntnisstand auch heute noch durch den jeweiligen Parteischatzmeister als Treuhänder vertreten.

Bei der FDP ist der Bundesschatzmeister – anders als bei der SPD – ehrenamtlich und ohne Vergütung tätig. Die entsprechende Treuhandstellung wird deshalb durch den Bevollmächtigten des Bundesschatzmeisters übernommen. Das waren bis 2003 die Herren Krüger und Eschweiler, seitdem ist es nur noch Herr Eschweiler.

Treuhänderische Beteiligungen gehören im Übrigen nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zur selbstverständlichen ökonomischen Gepflogenheit und sind nicht zu beanstanden. Insbesondere verletzen sie keinerlei Bestimmung des Parteiengesetzes. Das Parteiengesetz sieht im Gegenteil derzeit überhaupt keine Informationen über die Mitgesellschafter von Parteiunternehmen vor, so dass aus einem Verzicht auf Treuhänder auf der Mitgesellschafter-Seite, keinerlei Erkenntnisgewinn folgen würde.

Gegenüber der Finanzverwaltung sind Treuhandverhältnisse ohnehin offen zu legen. Das ist deshalb ein wichtiger Hinweis, weil alle Prüfungen der gesellschaftlichen Beziehungen durch die Finanzverwaltung regelmäßig auch die Frage umfassen, ob etwa unangemessene Finanzströme zu verzeichnen sind. Dies ist schon für die steuerlich relevanten Tatbestände der verdeckten Einlage oder Gewinnausschüttung eine wirksame Barriere , würde aber selbstverständlich auch eine hiermit verbundene verdeckte Parteienfinanzierung aufdecken.

14) Die Gauselmann-Gruppe verfügte nach eigenen Angaben bis Ende September bei ihren von der FDP erworbenen Firmenanteilen über Put-Optionen im Gesamtwert von 1,3 Millionen Euro. Welche dieser Put-Optionen wurden verlängert?

Es wurde die eigentlich zum 30.September dieses Jahres auslaufende Put-Option über € 600.000 verlängert.

15) Laut einem Aufsichtsratsprotokoll der Universum Online AG vom 30.5.06 war eine „Nachkalkulation der FDP Wahlkampf Projekte“ geplant, weil sich beim Bundestagswahlkampf im Jahr 2005 „aufgrund der seit Jahren gleichbleibend niedrigen Tagessätze und den dabei gestiegenen qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter der Universum Online AG“ die Deckungsbeiträge „zwangsläufig zum Negativen hin entwickelten“. Hat die FDP daraufhin Nachzahlungen geleistet, um die Deckungsbeiträge wieder mit den Kosten in Einklang zu bringen?

Die von Ihnen aus internen Papieren der Gesellschaft zitierte Aufforderung zu einer Nachkalkulation heißt keinesfalls, dass die Deckungsbeiträge, die „sich zum Negativen hin entwickelten“, nicht mit den Kosten in Einklang zu bringen waren. Es heißt, dass die geplanten Deckungsbeiträge dieser Dienstleistungslinie für den Plangewinn der Gesellschaft nicht vollständig erbracht wurden. Das ist leider in der Wirtschaft gelegentlich der Fall und führt zwangsläufig zu Nachkalkulationen, die ermitteln sollen, ob Kosten vermeidbar oder Erträge zu steigern sind. Die in der Universum Online AG durchgeführte Nachkalkulation führte zu einem strikteren Kostenmanagement und in der Folge zur teilweisen Anhebung der Tagessätze für die Zukunft. Nachzahlungen wurden nicht geleistet.

16) In der selben Aufsichtsratssitzung der Universum Online AG wurde beschlossen, auch die von der Universum Online AG mit dem LIPS abgewickelten Projekte einer Nachkalkulation zu unterwerfen. Hat der LIPS daraufhin Nachzahlungen geleistet?

Hier gilt zunächst das oben Gesagte. Für den Liberalen Parteiservice werden Projekte überwiegend als Werkverträge abgewickelt, die auf der Grundlage strukturierter Konzepte zu Festpreisen erworben werden. Es hat nach der von Ihnen zitierten AR-Sitzung keine Nachzahlung des LiPS gegeben; Für Folgeprojekte wurden aber die Kalkulationspreise der Leistungselemente teilweise nach oben korrigiert.

Wie Sie dem Ihnen vorliegenden internen Protokoll entnehmen können, wurden auch die Leistungen an andere relevante Kunden einer Nachkalkulation unterworfen.

via Stefan Niggemeier

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