Der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD e.V.) will Mitte Februar 2011 Beschwerde gegen das sog. Zugangserschwerungsgesetz einlegen. Für dieses Vorhaben sind alle Bürger aufgerufen, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Durch Ihre Teilnahme enstehen Ihnen keine weiteren Kosten, wobei Spenden zur Finanzierung und Unterstützung natürlich trotzdem willkommen sind.
Mitmachen können Sie hier:
https://petition.foebud.org/FoeBuD/Netzsperren
Eine fundierte Begründung, warum das Zugangserschwerungsgesetz verfassungswidrig ist, finden Sie bei dem Rechtsanwalt Thomas Stadler, der gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Dominik Boecker vom FoeBuD e.V. mit der Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde beauftragt ist.
Vielen Dank an FoeBuD e.V. für die Initiative, die notwendig ist, weil trotz des rechtswidrigen Nichtanwendungserlasses für das Zugangserschwerungsgesetz durch das BMI die Beschwerdefrist gegen das Gesetz am 23.02.2011 endet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ich werde mich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen und habe den beauftragten Rechtsanwälten die entsprechende Vollmacht erteilt.
Weitere Informationen finden Sie wie immer auch bei netzpolitik.org.