Montag, den 18. April 2011
Donnerstag, den 17. März 2011
Dienstag, den 18. Januar 2011
Überraſchung
Wasser macht naß. Und zwar zwischen 0° und 100° Celsius auf Meereshöhe.
Luft kann man atmen. Sowohl am Kälte- als auch an einem Hitzepol auf der Erde (vulkanische Gase ausgenommen).
Australier fallen nicht von der Erde, obwohl sie da unten sind.
In einer Kirche werden Gebete gesprochen.
In Deutschland gibt es Wetter, sogar nachts.
Die FDP fällt beim Thema Bürgerrechte um.
Ob nun wieder Tränen fließen?
Und für alle, die ernsthaft meinen, man könne aus irgendeinem Protest gegen die Politik der Union heraus eventuell die FDP wählen, denen sei gesagt, daß die Positionen der FDP sich in zwei Gruppen einteilen lassen:
1. Jene, die in die Mitte des vorletzten Jahrhunderts, in die Vor-Bismarck-Ära, zurückverweisen.
2. Jene, bei denen sie umfällt.
Gelegentlich mischt sich das, beispielsweise, wenn es gerade Bestechungsmöglichkeiten Finanz- und/oder Pöstchenbedarf gibt. (Was soll man da auch machen? Man kennt sich halt! So etwas kommt schließlich in den besten Seilschaften vor.)
Eines ist sicher: Die FDP war, ist und wird kein Fels in der Schäublung.
Legen Sie sich ein Lesezeichen an für den Fall, daß Sie das bis zum nächsten male wieder verdrängt haben.
Diese Partei zu wählen, dafür gibt es keine Ausrede, die einer näheren Betrachtung standhält, keine, bei der einem nicht irgendwann schlecht wird.
Freitag, den 17. Dezember 2010
Verfaſſungsbeſchwerde gegen das Zugangserſchwerungsgeſetz
Der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD e.V.) will Mitte Februar 2011 Beschwerde gegen das sog. Zugangserschwerungsgesetz einlegen. Für dieses Vorhaben sind alle Bürger aufgerufen, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Durch Ihre Teilnahme enstehen Ihnen keine weiteren Kosten, wobei Spenden zur Finanzierung und Unterstützung natürlich trotzdem willkommen sind.
Mitmachen können Sie hier:
https://petition.foebud.org/FoeBuD/Netzsperren
Eine fundierte Begründung, warum das Zugangserschwerungsgesetz verfassungswidrig ist, finden Sie bei dem Rechtsanwalt Thomas Stadler, der gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Dominik Boecker vom FoeBuD e.V. mit der Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde beauftragt ist.
Vielen Dank an FoeBuD e.V. für die Initiative, die notwendig ist, weil trotz des rechtswidrigen Nichtanwendungserlasses für das Zugangserschwerungsgesetz durch das BMI die Beschwerdefrist gegen das Gesetz am 23.02.2011 endet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ich werde mich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen und habe den beauftragten Rechtsanwälten die entsprechende Vollmacht erteilt.
Weitere Informationen finden Sie wie immer auch bei netzpolitik.org.
Größtmögliche Koaltion der Vernunft
Auf den allerletzten Metern hat sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen doch noch, und zwar einstimmig, gegen die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) entschieden. Er hat mit dieser Entscheidung einen Meilenstein der Reaktionäre quer durch alle Parteien und politischen Lager, eine gemeinsame Schandtat der Internetausdrucker, der Zensurianer und all jener, die das Internet (das großartigste Freiheitsprojekt der jüngeren Geschichte) fürchten, vorerst komplett gekippt.
Das ist kein Grund, in den gemeinsamen Anstrengungen zur Wahrung und weiteren Erschließung dieses neuen Freiheitsraumes nachzulassen, denn es ist noch etliches in der „Pipeline“ (als Stichworte sei an Vorratsdatenspeicherung, das sogenannte Leistungsschutzrecht und die noch immer jederzeit drohenden Netzsperren via Stopschilder erinnert). Auch steht zu erwarten, daß ein neuer Anlauf genommen wird, anstatt den JMStV komplett zu entsorgen, was aber im Grunde das vernünftigste wäre.
Schließlich sind auch die Gründe, die zu diesem einstimmigen Ergebnis führten, quer durch alle Lager fragwürdig.
Aber ein Grund zur (verhaltenen) Freude ist es doch. Denn im Ergebnis war es die in Nordrhein-Westfalen größtmögliche Koalition der Vernunft.
Freuen wir uns. Denn ein bißchen ist es wie Weihnachten: