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Donnerstag, den 27. Februar 2014

Verbot wahrer Ausſagen – Deute Juriſten maen es mögli

Abgelegt unter: Zenſur — Schlagwörter: , , , , , — Hausherr @ 2:26 Uhr

Die Selbstherrlichkeit, oder besser Hybris, mit der deutsche Juristen verfassungsbrechend in die Führung eines öffentlichen Diskurses eingreifen, feiert ein weiteres mal fröhliche Urständ. Diesmal trieft der Geifer der Verboteritis Richtern am Landgericht München von den Lefzen und aus den Griffeln. Man erinnert sich, daß deutsche Juristen Persönlichkeitsrechte juristischer Personen erst erfanden und seitdem mißbrauchen, um nach Gutsherrenart Zensur auszuüben (um den Herzkaspar einer GmbH angesichts eines möglichen Beleidigungseindrucks zu verhindern, zum Beispiel). Auch diesmal wird wieder mit Eindrücken, die jemand vielleicht haben könnte (doppelt gemoppelt, ich weiß) argumentiert. Daß man dazu zum Verbot nachweislich und unzweideutig wahrer Aussagen greift, ist dann aber doch, zumindest mir, neu:

Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar,…

Das ist eine eindeutige, im jeweiligen Fall stets wahre Aussage. Und weiter:

…weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.

Es stimmt jedes Detail, auch im Gesamtzusammenhang. Nur der Abschluß weist eine kleine Lücke zu hundertprozentiger Nachweisbarkeit auf, ist aber absolut glaubhaft:

Das tut uns leid.

 


Es bleibt zu hoffen, daß Google den Instanzenzug ausschöpft, notfalls das Verfassungsgericht anruft, das in Deutschland gelegentlich einen traurigen Rest Grundrechtsschutz auf Zeit bewilligt (auf Zeit = bis zur nächsten Selbstherrlichkeit irgendeines Juristen in irgendeiner deutschen Provinz oder bis zum nächsten verfassungsfeindlichen Durchmarschversuch der Exekutive – mittlerweile ist das ja ein Dauerzustand).


Nachtrag 28. Februar 2014:

Anhand eines aktuellen, mir soeben begegneten Sperrbildschirmes leichte Anpassungen im Text vorgenommen.