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Mittwoch, den 11. September 2013

Wenn die Kanalei eines Anwalts reibt

Abgelegt unter: Kaleidoſcop — Schlagwörter: , , , , , , , — Hausherr @ 22:35 Uhr

Guten Tag Online Kunde,


der Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 18.08.2013 konnte nicht durchgeführt werden. Es wurden alle Überweisungen bis zum 11.09.2013 berücksichtigt.


Der Rechnungsbetrag der Bestellung beläuft sich auf 179,11 Euro. Unser Anwaltsbüro wurde beauftragt die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 15,00 Euro berechnet und die Gebühren unserer Tätigkeit von 36,05 Euro.


Weitere Einzelheiten Ihrer Bestellung und die Bankdaten sehen Sie im angehängten Ordner. Falls Sie die Überweisung nicht tätigen sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie anzustreben. Wir geben Ihnen bis zum 15.09.2013 die letzte Chance die Gesamtsumme zu überweisen.


Mit verbindlichen Grüßen

Rafael Vogt Anwaltskanalei

dann ist das natürlich Betrug. Mindestens. Zumeist jedoch schlimmeres.

Und in vielen Fällen sind solcherart E-Mails weniger plump, sondern eleganter, geschickter formuliert. Solcher oder ähnlicher Sermon soll Sie provozieren. Nämlich den Anhang, diesen angeblichen „Ordner“, zu öffnen (meistens eine .zip-Datei). Und schon wäre Ihr PC mit einem Trojaner verseucht, der Sie künftig zu erpressen sucht (angebliche oder tätsächliche Freischaltung des Rechners gegen Entgelt) oder Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking abschnorchelt oder Ihren Rechner zum Teil eines riesigen illegalen (es gibt ja grundsätzlich auch legale!) Botnets macht.

Oder der Ihnen irgendwelche pädophilen Schweinereien unterschiebt. Denn mit wenigem kann man in Deutschland einem unbedarften Computernutzer mehr Furcht einflößen, als vermeintlich der Pädophilie überführt zu werden. In Deutschland ist bereits der Besitz sogenannter „Kinderpornographie“ strafbar. Und wenn sich eine entsprechende Darstellung auf Ihrem Rechner öffnet, egal wie, dann besitzen Sie diese bereits, meint jedenfalls in gewohnter Weltfremdheit deutscher Juristen das OLG Hamburg. Wodurch es die Strafanzeige selber strafbar macht, wenn Sie wider allerhöchster Wahrscheinlichkeit doch mal beim Surfen auf „Kipo“ stoßen sollten, denn dazu muß diese ja mindestens im Cache Ihres Browser gespeichert, also in Ihrem „Besitz“ sein.

Zurück zum Thema: Solche Mails sind in vielen Fällen sogar mit Ihrer korrekten Anrede versehen, entweder:
– weil Sie relativ leicht mit Name und zugehöriger E-Mail-Adresse im Netz zu finden sind,
oder,
– weil eine Datenbank, die entsprechende Daten von Ihnen enthält, gehackt wurde,
oder,
– weil irgendwer, dem Sie Ihre Daten anvertraut haben, diese verhökert.

In meinem, dem obigen, Fall kam die E-Mail an eine E-Mail-Adresse, die ich nur ein einziges mal hinterlassen hatte. Um einen Newsletter zu bestellen.

Bei der Internetpräsenz der Frankfurter Allgemeinen (wegen Leistungsschutzrecht nicht verlinkt).

Also, wenn derartiger Rotz in Ihrem E-Mail-Postfach eintrudelt, entsorgen Sie ihn, ohne irgendwelche Anhänge zu öffnen. Wenn entsprechende Anfragen auf Ihrem Bildschirm auftauchen, verweigern Sie die Ausführung.
Wenn Sie wider aller Vernunft doch den Anhang geöffnet haben sollten, betrachten Sie sich als mahnendes Beispiel dafür, daß sich das größte Sicherheitsrisiko für Ihren PC noch immer vor ihm befindet. Konsultieren Sie einen Experten. Oder setzen Sie Ihren Rechner komplett neu auf.


Nachtrag 12.09.2013:

Gerade lese ich von einem aktuellen Beispiel, wie Ihnen aus völlig unbekannter Quelle eine korrekt adressierte Nachricht zukommen kann. Weitere mögliche Datenlecks wären natürlich noch die Adreßbücher auf den Smartphones diverser Verwandter und Bekannter.